Konditionengemeinschaft FLB
Einheitliche Bedingungen für die Lieferung von Fahrbahnübergängen und Lagern für Bauwerke.
Die Konditionengemeinschaft „Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke“ ist ein noch nach alter Rechtslage vom Bundeskartellamt genehmigtes und ins Kartellregister (Bd. VI, Heft 50) eingetragenes Kartell.
Zweck der Konditionengemeinschaft ist die Aufstellung und Einhaltung einheitlicher Bedingungen für die Lieferung von Fugenkonstruktionen für Fahrbahnübergänge und Lager für Brücken und sonstige Bauwerke durch die Mitglieder. Diese Bedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mitgliedsfirmen der Konditionengemeinschaft „Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke (FLB)“ festgehalten und können hier heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
1. Vorsitzender
Michael Schmidberger
mageba GmbH
Im Rinschenrott 3a
37079 Göttingen