Am 03.01.1974 wurde in Frankfurt/Main die „Vereinigung der Hersteller von Fahrbahnübergängen und Lagern für Bauwerke“ (VHFL) gegründet. Zwecke der Vereinigung sind:
- Förderung der technischen Zusammenarbeit und des technischen Erfahrungsaustausches der Mitgliedsfirmen
- Technische Beratung der Bauaufsichtsbehörden hinsichtlich der behördlichen Zulassungsverfahren
- Beratung des Deutschen Normenausschusses für die Herausgabe von technischen Normen auf dem Gebiet der Fahrbahnübergänge und der Lager für Bauwerke
- Ausarbeitung und Einführung gemeinsam geltender Liefer- und Haftungsbedingungen für Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke
- Erarbeitung gemeinsamer Vorschriften und Durchführung von Maßnahmen zur gemeinschaftlichen Güterüberwachung
- Gründung und Aufrechterhaltung der Konditionengemeinschaft „Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke (FLB)“ – sh. hierzu auch den Link „Konditionengemeinschaft FLB“.
Beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungwesen finden sog. Jahresgespräche statt, bei denen über akutelle Themen aus dem Bereich Brückenbau gesprochen werden wie z. B.:
- die TL/TP-FÜ (Technische Liefer- und Prüfvorschriften für Fahrbahnübergänge)
- Einführung der europäischen Lagernorm
- Einbau von Bauwerkslagern (sh. hierzu auch den Link „Schulung Lagereinbau“)
- Änderungen bei den ZTVs (Zusätzliche Technische Vorschriften), die z. B. den Ingenieurbau, den Korrosionsschutz etc. betreffen
Zudem steht die VHFL in ständigem Kontakt mit unter anderem
- der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach)
- dem DIN (Deutsches Institut für Normung, Berlin)
- dem DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin)
- der EOTA (European Organisation for Technical Approvals) etc.
um die Normungstätigkeit für Fahrbahnübergänge und Brückenlager auf nationalem und internationalem Gebiet mit zu gestalten.